Ein Jahresabschluss ist weitaus mehr, als der Abschluss des Rechnungswesens. Jeder Abschluss dient neben der Erfüllung handelsrechtlicher und steuerlicher Anforderungen Ihrer persönlichen Informationen als Spiegel des Erfolges und als Basis zukünftiger Planungen.
Neben dem jährlich zu erstellenden Abschluss, bei dem wir Sie u.a. bei den Ansatz- und Bewertungswahlrechten beraten, erstellen wir bei Bedarf die folgenden Bilanzen:
- Erstellung von Jahres- und Rechnungsabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Ergänzungsbilanzen
- Sonderbilanzen
- Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüsse
- Liquidationsbilanzen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Vermögensaufstellungen für Kreditinstitute
- Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen